COVID-Zertifikat in einigen Gottesdiensten

Für einzelne Gottesdienste und Veranstaltungen gilt die sogenannte 2G-Regel.
Dies bedeutet, dass für solche Gottesdienste die Gottesdienstbesucher ein COVID-Zertifikat benötigen. Zudem besteht nun auch eine Maskenpflicht.

Der Bundesrat hat per 24.01.2022 die COVID-Massnahmen angepasst. 
Dies betrifft den Einsatz des COVID-Zertifikats, das neu für Gottesdienste ab 50 Personen erforderlich ist.

Gottesdienste und Veranstaltungen, für welche es ein COVID-Zertifikat benötigt sind in der Agenda wie auf dem Bild mit "COVID Zertifikat" gekennzeichnet.

Beispiel einer Veranstaltung mit COVI-Zertifikatspflicht

Für die gekennzeichneten Gottesdienste (i.d.R. die Hauptgottesdienste an den Sonntagen in Egg und Ebmatingen) gilt folgendes:

  • Ab dem Alter von 16 Jahren ist ein gültiges COVID-Zertifikat mit dem Status Geimpft oder Genesen (2G) notwendig. Der Status Getestet reicht nicht mehr für den Einlass.
  • Das COVID-Zertifikat kann als amtliches Papierdokument oder via Handy gezeigt werden (QR-Code, kein Impfbüchlein).
  • Neben dem Zertifikat ist zusätzlich ein amtlicher Ausweis notwendig.
  • Das Zertifikat wird beim Einlass kontrolliert. Besucherinnen und Besucher ohne gültiges Zertifikat können leider nicht an diesen Gottesdiensten teilnehmen.
  • Für diese Gottesdienste gilt für Personen ab 12 Jahren eine Maskenpflicht.


Vorteile bei Gottesdiensten mit COVID-Zertifikat:

  • Unbeschränkte Anzahl Personen.

Für die meisten und nicht gekennzeichnete Gottesdienste ist weiterhin kein COVID-Zertifikat notwendig und es gilt folgendes:

  • Maskenpflicht
  • Beschränkung auf 50 Personen
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