Für einzelne Gottesdienste und Veranstaltungen gilt die sogenannte 2G-Regel.
Dies bedeutet, dass für solche Gottesdienste die Gottesdienstbesucher ein COVID-Zertifikat benötigen. Zudem besteht nun auch eine Maskenpflicht.
Der
Bundesrat hat per 24.01.2022 die COVID-Massnahmen angepasst.
Dies betrifft den
Einsatz des COVID-Zertifikats, das neu für Gottesdienste ab 50 Personen
erforderlich ist.
Gottesdienste und Veranstaltungen, für welche es ein COVID-Zertifikat benötigt sind in der Agenda wie auf dem Bild mit "COVID Zertifikat" gekennzeichnet.
Für die gekennzeichneten Gottesdienste (i.d.R. die Hauptgottesdienste an den Sonntagen in Egg und Ebmatingen) gilt folgendes:
Vorteile bei Gottesdiensten mit COVID-Zertifikat:
Für die meisten und nicht gekennzeichnete Gottesdienste ist weiterhin kein COVID-Zertifikat notwendig und es gilt folgendes: