Tu, was du kannst, und bete um das, was du nicht kannst, so wird Gott dir geben, dass du es kannst.
Augustinus
An der Kirchgemeindeversammlung ist Stimm- und wahlberechtig, wer Mitglied der Römisch-katholischen Körperschaft ist, Wohnsitz in der Kirchgemeinde hat, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts ist oder die Niederlassung oder Aufenthaltsbewilligung hat sowie nicht von der Ausübung der politischen Rechte ausgeschlossen ist.
Die RPK wird durch die Kirchgemeindeversammlung alle vier Jahre gewählt. Sie ist zuständig für die Kontrolle des Finanzhaushaltes der Kirchgemeinde. Sie hat die Prüfung des Finanzhaushaltes und des Rechnungswesens sowie der finanzielle Angemessenheit vorzunehmen.
Gewählte RPK Mitglieder:
Die Synode ist das kirchliche Parlament der kantonalen Körperschaft. Die Synodenmitglieder werden in den Kirchgemeinden gewählt.
Unsere gewählten Mitglieder: